Amazon-Steuer

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Eine Abgabe für Online-Händler, die direkt an die Endkunden liefern, hat die spanische Stadt Barcelona zum 01.03.2023 eingeführt. Die Steuer, umgangssprachlich als "Amazon Tax" bezeichnet, trifft Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 1 Mio. € jährlich; zu zahlen sind 1,25% des Ertrages, der mit Kund:innen im Stadtgebiet erzielt wird. Bei geschätzten Erträgen von ca. 200 Mio. € kann die Stadt so ca. 2,5 Mio. € jährlich einnehmen.

Die Steuer soll zum einen den Lieferverkehr im Stadtgebiet einschränken; sie wird nur bei direkter Lieferung an private Endkund:innen fällig, nicht bei gewerblichen Kunden oder bei Nutzung von Paketstationen. So wird es für die Handelsunternehmen attraktiver, solche Stationen aufzubauen. Allein die Lieferfahrzeuge des Online-Handels beanspruchen in Barcelona ca. 8.300 Stellplätze, was Berechnungen zufolge für die Stadt einen Wert von ca. 2,6 Mio. € darstellt. Hinzu kommt die Belastung durch Schadstoffe und durch parkende Fahrzeuge, nicht selten auch in der zweiten Reihe. Die neue Steuer soll zum anderen Nachteile ausgleichen, die der lokale Handel durch die zunehmenden Online-Bestellungen erfährt. Der städtische Einzelhandel hat z.B. durch Abgaben für Müllbeseitigung und Straßenreinigung finanzielle Nachteile gegenüber den Online-Unternehmen. Auch die Luftqualität könnte sich bei einer Reduzierung des Lieferverkehrs bessern.

Ob in Deutschland Ähnliches in Aussicht steht ist offen. Einzelne Kommunen dürften kaum die Kompetenz haben, eine solche Steuer eigenmächtig einzuführen, das Recht auf die Erfindung neuer Steuern ist für deutsche Kommunen stark eingeschränkt. Der Deutsche Städtetag hält daher eine solche Steuer in Deutschland für rechtlich angreifbar. Auch Barcelona hat die Rechtslage vor dem Beschluss der neuen Steuer drei Jahre lang geprüft. Kommunale Steuern auf den Verkehr sind Kommunen in Spanien nicht erlaubt, daher wurde die "Amazon-Steuer" als eine Art Parkgebühr ausgestaltet. In den USA gibt es bereits mehrere Städte, die den Internet-Handel besteuern. New York prüft der NZZ zufolge eine Straßenbenutzungsgebühr für Zulieferer, die Rede ist von 60 $ je Wagen und Tag.

Quellen[Bearbeiten]

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