KommunalWiki-Newsletter März 2024: Internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung, Cyberangriffe auf Krankenhäuser, Strombilanzkreismodell, Dossier Gender Pay Gap, Kommunale Wärmewende
Neu: AKP-Redaktion: Alternative Kommunalpolitik 3/2024 (Mai 2024), Schwerpunkt: Public Spaces; außerdem: Ländliche Räume im Blick der Europawahl, Ausschluss von Mitgliedern aus der Fraktion, Radschnellwege u.v.a.
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Deutsch: Zeichen 237 – Sonderweg für Radfahrer. In dieser Form eingeführt mit der StVO-Novelle von 1992. Das Zeichen erhielt mit der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung von 2013 die neue Bezeichnung „Radweg“. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Zeichen in zwei Größen, 420x420 mm und 600x600 mm, erhältlich.
Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
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